An gesetzlichen Feiertagen und in den offiziellen Schulferien findet kein Unterricht statt. Die Entgeltpflicht bleibt während der unterrichtsfreien Zeit bestehen.
Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Kalendermonate zum Monatsende.
Gutscheinkarten und besondere Angebote nach persönlicher Vereinbarung möglich.